Erfül­len Sie schon die Anfor­de­run­gen der GEG § 71a?

Sie soll­ten nicht län­ger war­ten: Wir haben die GEG § 71a-kon­for­me Lösung

Neue gesetz­li­che Vor­ga­ben im Bereich Gebäu­de­en­er­gie – alon­co steht Ihnen zur Sei­te, um die Anfor­de­run­gen zu erfül­len. Wir bie­ten fort­schritt­li­che Lösun­gen in Gebäu­de­au­to­ma­ti­on und ‑steue­rung, die spe­zi­ell dar­auf aus­ge­legt sind, den Ener­gie­ver­brauch in Nicht­wohn­ge­bäu­den effi­zi­ent zu über­wa­chen und zu ana­ly­sie­ren.

Was sind die Anfor­de­run­gen der GEG § 71A?

Was sind die Anfor­de­run­gen der GEG § 71A?

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz § 71a Gebäu­de­au­to­ma­ti­on

Das GEG § 71a fokus­siert sich auf Gebäu­de­au­to­ma­ti­on und ‑steue­rung für Nicht­wohn­ge­bäu­de mit bestimm­ten Nenn­leis­tun­gen.

Es for­dert die Imple­men­tie­rung von Sys­te­men, die Ener­gie­ver­brauch über­wa­chen, ana­ly­sie­ren und aus­wer­ten kön­nen. Die­se Sys­te­me sol­len dazu bei­tra­gen, den Ener­gie­ver­brauch zu opti­mie­ren, indem sie Anpas­sun­gen an gebäu­de­tech­ni­schen Anla­gen vor­neh­men, basie­rend auf den aktu­el­len Betriebs­zu­stän­den.

Die Vor­schrift zielt dar­auf ab, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu ver­bes­sern und den Ener­gie­ver­brauch in Nicht­wohn­ge­bäu­den zu redu­zie­ren.

Wer­den Sie jetzt GEG-kon­form mit alon­co

Wer­den Sie jetzt GEG-kon­form mit alon­co

Dead­line 2024:
GEG § 71a erfor­dert Ihre Hand­lung bis zum Ablauf des 31. Dezem­ber 2024 – alon­co hat die Lösung.

Effi­zi­en­te Ener­gie­über­wa­chung und ‑ana­ly­se
Unse­re Sys­te­me bie­ten eine umfas­sen­de Über­wa­chung aller Haupt­en­er­gie­trä­ger und gebäu­de­tech­ni­schen Sys­te­me. Dies ermög­licht eine detail­lier­te Ana­ly­se und Aus­wer­tung der Ener­gie­ver­bräu­che, was nicht nur der gesetz­li­chen Erfül­lung dient, son­dern auch zur erheb­li­chen Sen­kung Ihrer Betriebs­kos­ten bei­trägt.

Maß­ge­schnei­der­te Auto­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien für Ihre Bedürf­nis­se
Wir pas­sen unse­re Lösun­gen indi­vi­du­ell an Ihre Bedürf­nis­se an. Ob es um die Inte­gra­ti­on neu­es­ter Auto­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien oder die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz geht, unser Team arbei­tet eng mit Ihnen zusam­men, um eine opti­ma­le Anpas­sung an Ihre spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen zu gewähr­leis­ten.

Vor­be­rei­tung auf die Zukunft
Mit alon­co sind Sie nicht nur heu­te, son­dern auch in Zukunft bes­tens auf­ge­stellt. Unse­re nach­hal­ti­gen und zukunfts­si­che­ren Lösun­gen stel­len sicher, dass Ihr Gebäu­de nicht nur aktu­el­len, son­dern auch zukünf­ti­gen Stan­dards ent­spricht.

alon­co – die Lösung für ein effi­zi­en­tes, umwelt­freund­li­ches Gebäu­de­ma­nage­ment!

Dar­um soll­ten Sie schnell reagie­ren

Dar­um soll­ten Sie schnell reagie­ren

GEG § 71A Dead­line 2024

Jedes Nicht­wohn­ge­bäu­de mit einer Nenn­leis­tung der Hei­zungs­an­la­ge oder der kom­bi­nier­ten Raum­hei­zungs- und Lüf­tungs­an­la­ge von mehr als 290 Kilo­watt muss bis zum Ablauf des 31. Dezem­ber 2024 mit einem Sys­tem für die Gebäu­de­au­to­ma­ti­sie­rung und ‑steue­rung aus­ge­rüs­tet wer­den.

Für Nicht­wohn­ge­bäu­de mit mehr als 70 Kilo­watt Nenn­leis­tung endet die Frist Ende 2030.

Bis zu 32 % weni­ger Ener­gie­kos­ten

Durch die Moder­ni­sie­rung von HLK-Sys­te­men kann die Ener­gie­ef­fi­zi­enz signi­fi­kant gestei­gert wer­den, was zu einer Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs und der Betriebs­kos­ten führt.

Stei­ge­rung des Immo­bi­li­en­werts

Ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de sind sowohl für Käu­fer als auch Mie­ter anspre­chen­der, was den Wert der Immo­bi­lie erhöht und die Bele­gungs­ra­ten ver­bes­sert.

Res­sour­cen­scho­nung

Nach­rüs­tungs­maß­nah­men ver­län­gern die Lebens­dau­er bestehen­der Gebäu­de, ver­rin­gern den Bedarf an Neu­bau­ten und tra­gen so zum scho­nen­den Umgang mit natür­li­chen Res­sour­cen bei.

Gerin­ge­re Emis­sio­nen

Etwa 40 % der welt­wei­ten CO2-Emis­sio­nen ent­fal­len auf Gebäu­de. Nach­rüs­tungs­maß­nah­men tra­gen dazu bei, die betrieb­li­chen Emis­sio­nen von Gebäu­den zu sen­ken, und leis­ten somit einen wich­ti­gen Bei­trag zur Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels.

alon­co steht Ihnen zur Sei­te

alon­co steht Ihnen zur Sei­te

Die Inan­spruch­nah­me einer Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Bera­tung wird mit 50 Pro­zent der Kos­ten bezu­schusst!

Es emp­fiehlt sich also früh­zei­tig einen Exper­ten hin­zu­zu­zie­hen. Ger­ne bera­ten wir Sie, wie Sie mit dem alon­co Sys­tem die BEG-För­de­run­gen aus­schöp­fen und ihr Gebäu­de erfolg­reich ener­ge­tisch sanie­ren bzw. ener­gie­ef­fi­zi­en­te Neu­bau­maß­nah­men umset­zen kön­nen!